Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken

Sinnvoll bei folgenden Fällen:

 

  • Sie wollen den Wert einer Immobilie für Kauf, Verkauf oder Zwangsversteigerung errechnen lassen.
  • Sie haben z. B. wegen Scheidung oder Erbe Vermögensauseinandersetzungen.
  • Sie wollen Wiederherstellungskosten ermitteln.

 

Mögliche Auftraggeber sind:

 

  • Privatpersonen Unternehmen Banken Versicherungen Rechtsvertreter
  • Wohnungsgenossenschaften Öffentliche Hand, Verwaltung

Michael Bradt

staatl. gepr. Bautechniker

 

Krautgartenweg 6, 89346 Bibertal

 

Telefon 0 82 26 - 94 06 65  |  Telefax 0 82 26 - 94 06 67

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